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   BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 647/94   

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BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 647/94 (https://dejure.org/1996,15621)
BAG, Entscheidung vom 27.03.1996 - 5 AZR 647/94 (https://dejure.org/1996,15621)
BAG, Entscheidung vom 27. März 1996 - 5 AZR 647/94 (https://dejure.org/1996,15621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit um den Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf anteilige Gewährung einer tariflich vereinbarten Altersfreizeit - Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits nach bisherigem Streitstand und den Erfolgsaussichten bei unklarer und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie

    Auszug aus BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 647/94
    Unter diesen Gesichtspunkten bietet sich eine relative Parallele zu den Fällen an, in denen erst ab Überschreitung der tarifvertraglichen regelmäßigen Arbeitszeit Zuschläge für Mehrarbeit zu zahlen sind (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 170/92

    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 647/94
    Die Entscheidung des Senats vom 3. März 1993 zur altersbedingten Pflichtstundenermäßigung (- 5 AZR 170/92 - BAGE 72, 305 [BAG 03.03.1993 - 5 AZR 170/92] = AP Nr. 97 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) läßt sich auf den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres übertragen.
  • LAG Hamm, 02.05.2019 - 17 Sa 62/19

    Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Wechselschichtarbeitnehmer durch Ausschluss

    Die tarifliche Regelung hat gleichzeitig zur Folge, dass Vollzeitbeschäftigte einen im rechnerischen Durchschnitt höheren Stundenlohn als Teilzeitbeschäftigte in der Situation des Klägers erhalten ( dazu: BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - Rn. 43; 27. März 1996 - 5 AZR 647/94 - Rn. 13; 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - Rn. 29; LAG Düsseldorf 23. Januar 2019 - 12 Sa 615/18 - Rn. 55; 13. September 2016 - 14 Sa 874/15 - Rn. 158, 159; LAG Hamburg 3. April 2018 - 4 Sa 127/17 - Rn. 25; LAG Köln 8. Januar 2016 - 10 Sa 730/15 - Rn. 30 ).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 27. März 1996 ( 5 AZR 647/94 - Rn. 13 ) den Zweck der Regelung in § 2a Ziff. 1 MTV Chemie in der Vorbereitung auf den Ruhestand gesehen hat, stellt es ebenfalls darauf ab, dass es älteren Arbeitnehmern durch mehr Freizeit ermöglicht werden soll, die mit zunehmendem Alter wachsende Belastung zu mildern und so einen "gleitenden" Übergang in den Ruhestand zu gewährleisten.

    Der von den Tarifvertragsparteien verfolgte Zweck muss derart durchschlagen, dass er die Ungleichbehandlung auch hinsichtlich der Vergütung sachlich rechtfertigt ( BAG 27. März 1996 - 5 AZR 647/94 - Rn. 13 ).

    Der Eingriff in das Austauschverhältnis von Leistung und Gegenleistung ist auch dann zu beachten, wenn er nicht das Ziel der Tarifregelung, sondern nur eine Begleiterscheinung ist ( BAG 27. März 1996 - 5 AZR 647/94 - Rn. 13 ).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 27. März 1996 ( 5 AZR 647/94 - Rn. 13 ) erwogen hat, dass der Zweck des § 2a MTV Chemie bei Teilzeitbeschäftigten schon durch die Arbeitszeitreduzierung erreicht sein könnte, und sich auf eine Parallele zu den Fällen bezogen hat, in denen erst ab Überschreitung der tariflichen regelmäßigen Arbeitszeit Zuschläge für Mehrarbeit zu zahlen sind, ist dieser Vergleich heute nicht mehr zu ziehen.

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 12 Sa 615/18

    Begriff der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit i.S. von § 4 Abs. 1 TzBfG

    Eine sachlich Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung, bei der es sich zur Überzeugung der Kammer um eine unmittelbar an die Teilzeitbeschäftigung anknüpfende Ungleichbehandlung handelt, ist nicht gegeben (offen gelassen von BAG 27.03.1996 - 5 AZR 647/94, juris; s.a. LAG Köln 08.01.2016 - 10 Sa 730/15, juris und LAG Hamburg 03.04.2018 - 4 Sa 127/17, juris die eine unzulässige Ungleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter ablehnen sowie andererseits einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 TzBfG bejahend LAG Düsseldorf 13.09.2016 - 14 Sa 874/15, juris, in diese Richtung tendierend die erkennende Kammer mit Urteil vom 10.05.2017 a.a.O. Rn. 103).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 Sa 1024/16

    Bestimmtheit und Klarheit des Feststellungsantrages und des

    Im Übrigen ergibt die Auslegung unter Berücksichtigung des Klagevorbringens, dass sich der Feststellungsantrag auf die Zeit ab dem Jahr 2017 bezieht und nicht auch das Jahr 2016 umfasst, auf den sich der Leistungsantrag bezieht (vgl. zur Überschneidung von Leistungs- und Feststellungsantrag bei Klagen auf Altersfreizeit BAG 27.03.1996 - 5 AZR 647/94, juris Rn. 14).

    In der Zwischenzeit ist u.a. der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts gemäß § 91a ZPO vom 27.03.1996 (5 AZR 647/94, juris) ergangen, der zumindest Zweifel daran erkennen lässt, ob ein vollständiger Ausschluss der Teilzeitbeschäftigten aus § 2a MTV D. wirksam ist.

    bb)Es spricht außerdem alles dafür, dass es sich bei Nr. 6 Abs. 2 Satz 4 GBV FAA-LM1 um eine unzulässige Diskriminierung wegen der Teilzeit (§ 4 Abs. 1 TzBfG) handelt (offen gelassen von BAG 27.03.1996 a.a.O.; s.a. LAG L. 08.01.2016 - 10 Sa 730/15, juris einerseits und LAG Düsseldorf 13.09.2016 - 14 Sa 874/15, juris andererseits).

  • LAG Hamburg, 03.04.2018 - 4 Sa 127/17
    Vorliegend haben die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Tarifautonomie einen Schwellenwert für die Teilhabe an der Gewährung von Altersfreizeit festgelegt (vgl. BAG, Beschluss vom 27.03.1996 - 5 AZR 647/94 -, zitiert nach Juris, Randziffer 13).
  • LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf tarifvertragliche

    Vorliegend haben die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Tarifautonomie einen Schwellenwert für die Teilhabe an der Gewährung von Altersfreizeit festgelegt (vgl. BAG, Beschluss vom 27.03.1996 - 5 AZR 647/94 -, zitiert nach juris, Randziffer 13).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2006 - 12 Sa 1765/03

    Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung

    Sie kann zur Folge haben, dass die Kosten des Rechtsstreits zu teilen sind (BAG, Beschluss vom 27.05.1997, 9 AZR 325/96, EEK I/1219, Beschluss vom 27.03.1996, 5 AZR 647/94, n.v.).
  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 325/96

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungerklärung - Anspruch auf

    Sie kann auch zur Folge haben, daß die Kosten des Rechtsstreits zu teilen sind (BAG Beschluß vom 27. März 1996 - 5 AZR 647/94 -, nicht veröffentlicht; Zöller/Vollkommer, ZPO, 19. Aufl., § 91 a Rz 26; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 91 a Rz 134).
  • ArbG Hamburg, 10.10.2017 - 21 Ca 181/17

    Ansprüche auf Altersfreizeit - Ungleichbehandlung

    b) Die Klägerin wird durch die Regelung des § 2a Ziff. 1 MTV als teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin unter Verstoß gegen ein gesetzliches Benachteiligungsverbot, § 4 Abs. 1 TzBfG, benachteiligt (vgl. ausführlich: LAG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2016, 14 Sa 874/15; ähnlich bereits: BAG, Beschluss vom 27. März 1996 - 5 AZR 647/94).
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